FINTA*-Statut

Gleichstellungs-Statut (FINTA*-Statut) des Kaktus – GRÜNE JUGEND Münster

Gleichstellungs-Statut (FINTA*-Statut), zuletzt geändert am 07.12.2023 Das Gleichstellungs-Statut (FINTA*-Statut) ist Teil der Satzung.

§ 1 Mindestquotierung

(1)  Alle gewählten Gremien, Organe und Präsidien, gleichberechtigten Ämter und Delegiertenplätze des Kaktus – GRÜNE JUGEND Münster sind mindestens zur Hälfte mit Frauen, inter*, nicht- binären, trans* und agender Personen (fortan FINTA*) zu besetzen. Dies gilt auch für den geschäftsführenden Vorstand. Steht nur ein ordentlicher Platz zur Wahl, ist dieser mit einer FINTA* zu besetzen. Der Ersatzplatz ist für alle Mitglieder offen.

(2)  Sollte keine Person aus dem Kreis der FINTA* auf einen quotierten Platz kandidieren oder gewählt werden, bleiben diese Plätze unbesetzt. Es gibt keine Möglichkeit, diese Plätze zu öffnen.

(3) Über die Öffnung von offenen Plätzen entscheidet das FINTA*-Forum. Das FINTA*-Forum (§2) entscheidet, wenn ein quotierter Platz frei bleibt, ob der noch zu besetzende offene Platz für alle Mitglieder freigegeben wird. Bei Besetzung des offenen Platzes mit einer Person, die nicht FINTA* ist, ist das Gremium nämlich nicht mehr mindestens zur Hälfte mit FINTA* zu besetzen. Wird dies abgelehnt, bleibt auch dieser Platz unbesetzt.

§ 2 Frauen, inter*, nicht-binären, trans* und agender-Forum (FINTA*-Forum)

Auf Antrag zur Geschäftsordnung können die anwesenden stimmberechtigten FINTA* unter den Mitgliedern beschließen, ob sie ein FINTA*-Forum abhalten wollen. Die anwesenden FINTA* beraten dann bis zu einer Stunde lang in Abwesenheit der weiteren Mitglieder und teilen nach Ende des FINTA*-Forums das Ergebnis dem gesamten Gremium mit.

§ 3 Redelisten

Die Redeleitung hat bei der Diskussionsleitung ein Verfahren zu wählen, welches das Recht von FINTA* auf mindestens die Hälfte der Redezeit gewährleistet. Die Diskussionsleitung ist mindestens zur Hälfte von FINTA* zu übernehmen. Auch bei allen anderen Veranstaltungen des Kaktus – GRÜNE JUGEND Münster sollen diese Regelungen wenn möglich Anwendung finden.

§ 4 Verantwortliche für Gleichstellung und Geschlechterstrategie

(1)Der Vorstand benennt eine verantwortliche Person für Gleichstellung und Geschlechterstrategie aus den eigenen Reihen.

(2) Diese Person ist federführend dafür zuständig, die FINTA*-Strategie umzusetzen und plant Maßnahmen zur Förderung von FINTA*.“

(3) Teil des Rechenschaftsberichts des Vorstandes nach § 4 Absatz (5) d der Satzung ist ein Bericht über die Maßnahmen zur FINTA*-Förderung.

§ 5 Politische Weiterbildung

Die politische Weiterbildung hat beim Kaktus – GRÜNE JUGEND Münster einen hohen Stellenwert. Bei Seminaren und Veranstaltungen wird angestrebt, dass FINTA* mindestens die Hälfte der Teilnehmer*innen ausmachen. Falls ein Auswahlverfahren notwendig ist, werden FINTA* bei gleicher Qualifikation bevorzugt. Bei der Auswahl von Referent*innen für Veranstaltungen des Kaktus – GRÜNE JUGEND Münster, beispielsweise bei Seminaren oder Podiumsdiskussionen, ist unser

Anspruch, dass auf ein Vorstandsjahr gerechnet mindestens die Hälfte der eingeladenen Referent*innen FINTA* sind.

§ 6 FINTA*-Stammtisch

Der*die Verantwortliche für Gleichstellung und Geschlechterstrategie wird dazu aufgerufen, mindestens einmal jährlich ein Treffen für FINTA* zu organisieren. Der Vorstand des Kaktus – GRÜNE JUGEND Münster ist dazu aufgerufen, die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Stammtisch ist für alle beim Kaktus – GRÜNE JUGEND Münster aktiven FINTA* offen und soll zur Vernetzung sowie Vertiefung von geschlechterpolitischen Themen dienen. Die Organisator*innen des Stammtischs können sich dazu entscheiden, den Stammtisch oder einzelne Programmpunkte für andere Personen zu öffnen. Darüber hinaus sollen auch explizit Schutzräume geschaffen werden.

§ 7 Genderbudgeting

(1) Der Kaktus – GRÜNE JUGEND Münster folgt bei finanziellen Ausgaben dem Prinzip des Genderbudgeting.

(2) Finanzielle Ausgaben sollen auf den Aspekt hin überprüft werden, ob alle Geschlechter (Unterscheidung: FINTA*- und Nicht-FINTA*-Menschen) gleichermaßen von der Verwendung der Mittel profitieren. Dabei sind besonders inhaltliche Ausgaben (z.B. Vorträge) und direkte Zuwendungen (z.B. Verpflegung und Fahrtkosten) miteinzubeziehen, rein organisatorische und administrative Ausgaben können zweitrangig behandelt werden.

(3) Die Erhebung der notwendigen personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig und mit Augenmerk auf der Datensicherheit.

(4) Die Schatzmeisterei ist für die statistische Dokumentation zuständig. Schatzmeister*in und das verantwortliche Vorstandsmitglied für Gleichstellung und Geschlechterstrategie sind für die Auswertung zuständig und präsentieren der Mitgliederversammlung mindestens jährlich eine Gesamtübersicht im Rahmen des finanziellen Rechenschaftsberichts. Sollte ein Ungleichgewicht festgestellt werden, sind Maßnahmen mit dem Plenum zu diskutieren, um die künftige finanzielle Gleichstellung aller Geschlechter zu gewährleisten.

(5) Näheres regelt der Leitfaden zum Genderbudgeting.

§ 8 Schlussbestimmung

Das Gleichstellungs-Statut tritt am Tage seiner Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung am 07. Dezember 2023 in Kraft.